Auf dem entgeltgleichen Auge blind: Das neue Entgelttransparenzgesetz und die Unwissenheit vieler Unternehmen

Junge Frau: Das neue Entgelttransparenzgesetz und die Unwissenheit vieler Unternehmen

Equal Pay? Nicht bei uns in Deutschland. Nach wie vor werden Frauen und Männer in unserem Land für die gleiche oder gleichwertige Arbeit häufig unterschiedlich bezahlt. Das Entgelttransparenzgesetz soll mit neuen Transparenzregeln Abhilfe schaffen.

Frauen vs. Männer: Die tiefe Lohnkluft

Zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten klafft in Deutschland eine abgrundtiefe Lohnkluft von durchschnittlich über 21 Prozent. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern stehen wir damit ziemlich schlecht und irgendwie auch unzeitgemäß da. Das wollen die politisch Verantwortlichen ändern und durch das neue Entgelttransparenzgesetz die Lohnkluft schließen. Das neue Gesetz wird in Kürze in Kraft treten und könnte viele Unternehmen eiskalt und unvorbereitet erwischen.

Das Entgelttransparenzgesetz – Die wichtigsten Regelungen

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) enthält eine Reihe neuer Transparenzregeln für Unternehmen und einen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer. Diese neuen Regelungen sollen dafür sorgen, dass Frauen und Männer beim Lohn endlich gleichgestellt werden, so dass Lohngerechtigkeit entsteht. Wir haben die zentralen Regelungen für Sie zusammengefasst:

  • Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern haben zukünftig einen individuellen Auskunftsanspruch, welche Entgeltstrukturen in der Firma bestehen. Das soll Beschäftigten dabei helfen, ihren Anspruch auf gleichen Lohn durchzusetzen. In Unternehmen mit Tarifbindung ist der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner für den neuen Auskunftsanspruch. Bei Unternehmen ohne Tarifvertrag und Betriebsrat wenden sich Arbeitnehmer direkt an ihren Arbeitgeber.
  • Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen in Zukunft regelmäßig überprüfen, ob das Gebot der Entgeltgleichheit eingehalten wird. Dazu müssen sie geeignete betriebliche Prüfverfahren einführen.
  • Für Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten gilt zudem eine Berichtspflicht. In Lageberichten müssen sie über den Status quo der Gleichstellung im Unternehmen informieren.

Viele Unternehmen schlecht vorbereitet

Das neue Entgelttransparenzgesetz wird viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Firmen mit mehr als 200 Mitarbeitern schlecht auf die anstehende Entgeltgleichheit vorbereitet ist und gewaltig unterschätzt, was da auf sie zukommt. Aktuelle Umfragen zeigen, dass viele Unternehmen gar nicht wissen, ob Frauen und Männer bei ihnen für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld verdienen. Nur rund 35 Prozent der kürzlich von der Unternehmensberatung EY zum Thema Lohngerechtigkeit befragten Unternehmen, hatte bereits Untersuchungen zur Lohngleichheit von männlichen und weiblichen Beschäftigten durchgeführt. Die Beratungsexperten meinen, das könnte für die Unternehmen eine teure Angelegenheit werden. Es drohen nicht nur negative Effekte auf die Mitarbeitermotivation, sondern auch Imageverluste sowie Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat und vor Gericht. Sie empfehlen allen von den Neuregelungen betroffenen Unternehmen, jetzt aktiv zu werden.

Das neue Entgelttransparenzgesetz ein zahnloser Tiger?

Das Entgelttransparenzgesetz musste bereits eine ganze Menge Kritik einstecken. Vielen Experten, wie Andrea Quick von der Bremer Zentralstelle der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), geht das Gesetz nicht weit genug, da es gerade kleine Betriebe bis zu 200 Mitarbeiter von den neuen Regelungen ausschließe. Nachgewiesene Lohnungleichheiten bei gleicher Qualifikation müssten zudem mit Sanktionen verbunden werden. Nur so hätten Firmen auch tatsächlich einen Anreiz, etwas gegen die Lohnungleichheit zu unternehmen. Der Weg zur tatsächlichen Lohngleichheit sei noch lang.

Weitere Infos und Quellen zum Entgelttransparenzgesetz

Sie möchten mehr über das Entgelttransparenzgesetz erfahren? Hier finden Sie detaillierte Informationen zum neuen Gesetz und zum aktuellen Stand der Vorbereitungen vieler Firmen auf die neuen Regelungen:

www.handelsblatt.com
www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/
www.bundesregierung.de
www.bundestag.de
www.weser-kurier.de