Wie ist Zeitarbeit gesetzlich geregelt?

Das Dreiecksverhältnis in der Arbeitnehmerüberlassung ist gesetzlich und tarifvertraglich klar geregelt. Zuerst einmal ist der Zeitarbeitnehmer fest bei der Zeitarbeitsfirma angestellt. ERHARD Services ist Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und wendet die Tarifverträge Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft an, welche das Arbeitsverhältnis regeln. Die Beziehung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher ist hingegen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Je nach Branchenzugehörigkeit des Entleihers kommen bei vielen Zeitarbeitnehmern auch Tarifverträge über Branchenzuschläge zur Anwendung.